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Wichtige Hinweise

Zum Schießen außerhalb der Öffnungszeiten bedarf es der Zustimmung des Vorstands.

Standgebühren und Kosten:

Gastschützen ohne WBK sind für Großkaliber nicht zugelassen
Erwachsene Jugendliche Gastschützen
Luftgewehr /-pistole 1,00 EUR 0,50 EUR 3,00 EUR
Kleinkaliber 1,50 EUR 0,50 EUR 5,00 EUR
Großkaliber 2,00 EUR 10,00 EUR
Vorderlader 2,00 EUR 5,00 EUR
Dauerkarte 80,00 EUR 13,00 EUR

Zum Waffenrecht:

Wann dürfen Minderjährige schießen (WaffG §27 Abs. 3)

unter 12 Jahre 12 bis 14 Jahre 14 bis 16 Jahre über 16 Jahre
Druckluft-, Frederdruck- und CO²-Waffen nur mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit der Eltern und behördliche Erlaubnis und Obhut mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit der Eltern und Obhut mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit der Eltern erlaubt
andere ("scharfe") Schusswaffen verboten nur mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit der Eltern und behördliche Erlaubnis und Obhut mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit der Eltern und Obhut erlaubt
  • Behördliche Erlaubnis = Ausnahme von der Alterserfordernis (Einzelerlaubnis)
  • Obhut = unter Aufsicht einer zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeignete Aufsichtsperson